Aktuelle Informationen zu Prüfungen während des Praxissemesters (2008-07-25 15:34:18)
Folgende Informationen sind einer E-Mail-Konversation mit Frau Lemke (Leitung Bereich Prüfung & Praktikum) entnommen.
- Prüfungen, die Sie in diesem Semester nicht bestanden haben, müssen im nächsten Semester wiederholt werden.
- Sie dürfen auch Prüfungen, die Sie noch nicht angetreten haben, im Praxissemester schreiben. Allerdings ist die Firma nicht verpflichtet, Sie dafür freizustellen.
- Auch wenn Sie im Praxissemester an Prüfungen teilnehmen, müssen Sie dafür keine Studienbeiträge zahlen.