Gemeinsame Klage gegen Studiengebühren (2008-05-22 09:00:00)
Eine Vorstellung und Beratung zur Klage wird deshalb von dem Verfasser am 27. Mai 2008 um 18:00 im R1.046 "roter Würfel" vorgestellt.
Der detailierte ausführliche Apell des Ur-Klägers:
From: Denis Göttner, dgvwm at gmx punkt net
"Liebes Bayern mit seinen Verterterinnen und Vertertern,
mein Name ist Denis Göttner und ich war letztes Jahr Fsspr. an der FAU Erlangen Nürnberg, im LAK – Sekretariat und vertat/vertrete unsere Uni als Deligierter auch beim fzs.
So, genug zur Person, es geht mir um Folgendes: Ich habe diese Woche Klage gegen die Studiengebühren Satzung der FAU beim Oberverwaltungsgericht in München eingereicht. Das zum Einen mal als Info und zum Anderen suche ich noch Mitkläger, da mein Anwalt meinte, dass das politische Gewicht bei der Urteilsfindung und -Begründung eine nicht unwesentliche Rolle spielen könnte.
Aber erstmal der Reihe nach. In meiner Klage geht es im Wesentlichen darum, dass die Studienbeiträge bei uns wie Steuern behandelt worden sind und eben nicht wie Beiträge. Daneben gibt es noch eine Reihe weitere Begründungen, z.B. das an unsere Uni die Mittel nach Regelstudienzeit an die Fakultät verteilt werden, dass nicht nach Studiengängen differenzierte Beiträge erhoben werden, ein paar Fehlverwendungen usw. Insgemsamt verstösst die Uni damit gegen die grundelgenden Rechtsprinzipien, die einem Beitrag und dessen Erhebung zu Grunde liegen, einmal mit der Satzung und in der Anwendung derselben. Was die Sachlage angeht, sollte ich ziemlich sicher Recht bekommen. Das Problem könnte aber sein, dass der politische Druck so gross wird, das eben nicht der Sache nach entschieden wird, sondern politisch. Deswegen ersuche ich euch, liebe Verterkolleginnen und –Kollegen, verfechter des gebührenfreien Studiums und Retter der freien Welt: Schliesst euch meiner Klage an :-)
Was kann mit dieser Klage erreicht werden und was nicht? Studiengebühren werden auch bei Erfolg weiter erhoben werden können, ABER: Die HSen ziehen nicht einfach mehr Geld ein, sondern stehen vorab unter dem Rechtfertigunszwang was sie mit dem Geld zu tun gedenken und müssen begründen warum das sinnvoll und notwendig ist. Damit wird eine schleichende Beitragserhöhung, von der wir alle ausgehen, sehr viel schwieriger. Das Gericht soll feststellen, dass die Grundfinanzierung der HSen Staatsaufgabe ist. Die freundlichen Worte der Staatsregierung, dass Beiträge nur Zusatzmittel sind, die an der Stelle erhoben werden, an denen die Beitragszahler mehr wünschen, möchte ich in Stein meisseln. Das bedeutet, dass mit Beiträgen eben nicht einfach Grundausstattungen bezahlt werden dürfen und das die Beiträge eben komplett anders behandelt werden müssen als die normalen Mittel.
Die Beitragserhebung soll Studiengangsabhängig von einem Sachgremium bestimmt werden, analog zu den jetzigen Verteilungsgremien. D.h. Studentinnen und Studenten können sich aktiv für den Mindestbeitrag einsetzen.
Und da sind wir schon beim nächsten Punkt: Ich möchte mit der Klage auch die Vorschrift im Art.71 prüfen lassen nach der alle HSen einen Mindestbeitrag erheben müssen. Ohne festgestellte Beitragsnotwendigkeit einen Mindestbeitrag zu erheben ist rechtswidrig. => im besten Fall steht bald im BayHSchG, dass HSen einen Beitrag von 0 - 500€ erheben dürfen, wenn sie denn wollen.
Das wären so die wesentlichen Dinge die ich damit erreichen möchte und weshalb ich diese Klage eingereicht habe.
Wie gesagt, steigen die Erfolgschancen wenn ihr auch an euren HSen gegen euer Satzung klagt, natürlich nur gegen solche, die auch rechtswidrig sind, aber ich schätze mal das sind 90% aller bayerischen. Wenn an eure HS auch erst die Beitragshöhe festegelegt wurde, dann der Beitrag eingezogen wurde und hinterher überlegt wurde was mit dem Geld denn überhaupt so angestellt werden kann, dann erfüllt ihr die Hauptbegründung meiner Klage, und solltet von eurem Recht, nicht durch rechtsiwdrige Vorschriften in euerer Freiheit beschränkt zu werden, gebrauch machen! Und ich erinnere mich an letztes Jahr während meine LAK-Sek Zeit, als wir oft darüber gesprochen hatten was mit dem Geld so gemacht werden könnte und alle etwas im trüben stocherten, weil es eben noch nirgends fest stand.
Deshalb nochmal mein Aufruf: Bitte macht mit! Wir können hier ernsthaft was gegen Studiengebühren erreichen. Und zum ersten Mal richtig was gegen StudGebs unternehmen. Und auf diesem Schritt lässt sich auch noch aufbauen, so nebenbei.
Was gilt es zu beachten? 1. Fristen: Für 2006 erlassene Satzungen gibt es 2 Jahre lang nach in Kraft treten die Möglichkeit Einspruch zu erheben. Daher dürften die meisten von euch ca. 2 Monate Zeit haben zu klagen. Das ist aber nicht weiter schlimm da 2.: Die meiste Arbeit ist schon gemacht! Ich stelle euch selbstverständlich meine Klagebegründung zur Verfügung und stehe euch/uns mit Rat und Tat zur Seite. Ihr müsst nur die Begrünung auf euer HS umformulieren, u.U. ergeben sich auch vor Ort noch ein paar Dinge die wir mit rein nehmen können, dann noch ein zwei Beispiele ersetzen und *Schwupps* steht eure Satzungsklage. 3. Finanzierung: Es kann u.U. ein finanzielles, persönliches Risiko entstehen, wenn wir 1. in letzter Instanz verlieren, 2. der/die Einzelne keine Prozesskostenhilfe bekommt und 3. keine finanziellen Unterstüzter findet. Das Risiko ist nicht so gross, aber es besteht! Wie gesagt, ich klage auf alle Fälle und werde das auch wenn’s nötig ist bis vor’s Bundesverwaltungsgericht durchziehen. Ausserdem gehe ich davon aus, dass wir noch jemand finden falls 1. und 2. eintreten.
Was passiert wenn ihr nichts macht? Wenn ich der einzige bin der klagt, ist es sehr viel einfacher für das Gericht (auf politische Einflussnahme hin (hab ich erwähnt das ich Politik generell nicht mag und Fachschaftler bin?)), die Klage abzuwiegeln und eine windige Begründung abzugeben. Schliesslich sind die anderen 200.000 oder noch mehr Studenten ja zufrieden. Dann passiert genau das Gegenteil von dem was ich oben geschrieben habe, wenn es das Bundesverwaltungsgericht nicht anders sieht. Aber für alle Instanzen gilt: es ist einfach etwas anderes ob ein Hansel von einer Uni klagt oder ob 20 Leute an 20 HSen klagen! Im letzten Fall wird das Gericht automatisch einsehen, dass etwas schief läuft und wird keine leichtfertige oder sachfremde Begründung abgeben können.
Ich werde auf der nächsten LAK selbstverständlich das Thema nochmal vorstellen und hoffe auf euer zahlreiches Erscheinen. Vorab möchte ich alle, die sich vorstellen könnten mitzuklagen bitten mir kurz zu schreiben. Wir können auch gern ein Treffen so arrangieren, für die die nicht auf die nächste LAK kommen können.
Wie gesagt, die Zeit drängt ein wenig, aber insgemsamt ist das alles gut machbar und kein Problem.
Also zum Abschluss noch einmal mein Apell an euch alle: Bitte seit Teil dieses historischen Projekts, denn wir können hier (realistisch!) richtig was erreichen!
Wie gesagt stehe ich für Fragen und Kommentaren jederzeit bereit,
in diesem Sinne,
servus,
euer Denis"